Regeln der Familie


Allgemeines 

I. Das neueste Regelwerk von GCRP muss  immer eingehalten werden. Sollte  gegen das Regelwerk verstoßen werden, wird diese Person aus der Familie  geworfen. 


§2 Befehle 

I. Der Lider hat jederzeit das Sagen.Jede seiner Anweisungen ist zu befolgen. 

II. Sollte der Rang 12 nicht anwesend  sein, wird er durch den nächst  Ranghöhere Mitglied vertreten. 


III. Dadurch erlangt dieses Mitglied die volle Befehlsgewalt und hat für die     Konsequenzen dessen Entscheidungen Folge zu tragen. 


IV. Mehrfaches nicht bezahlen von Sanktionen kann zum Ausschluss führen.

 



§3 Verhalten 

I. Das Verhalten gegenüber Frauen und  neuen Mitbürgern sollte immer positiv sein. 


II. Sexuelle Handlungen werden in der Familie nicht toleriert und führen zum  sofortigen Ausschluss. 


III. Wer mit Respekt redet, wird mit Respekt behandelt. 


§4 Blood in, Blood out 

I. Falls es zu ausschlüssen kommen sollte, werden diese nur von der Leaderschaft   bestimmt. 

II. Die einzigen die das Recht auf eine  Hinrichtung haben, sind die Leader.

III. Der einzige Weg die Organisazija zu  verlassen, ist durch eine  Hinrichtung



§5 Wöchentliche einzahlung 


I. Der Pomoshchnik sammelt alle  Beiträge bis Sonntag 18:00 Uhr ein. 


II.. Falls die Zahlung zu spät eintrifft  vermehrt sich der Wert des Wochenbeitrags jeden Tag um 30.000  Dollar. 


III. Alle Nayemnik  ( Vollwertige Mitglieder) und Kandidat (Probemitglied)  müssen pro  Woche 100.000$ Wochenbeitrag einreichen.



§7 Beförderungen  


I. Nur an den Sonntags-besprechungen werden Beförderungen stattfinden. 


II. Die Leader bestimmen die Beförderungen. 


III. Befördert werden Probemitglieder und Nayemnik nur, wenn diese mit ihren leistungen überzeugen.




§9 Probe Mitglieder und Bewerber  


I. Um Teil der Organisazija zu werden muss er die Familie überzeugen.


II. Die Leader entscheiden trotzdem immer nochmal ob die Person aufgenommen wird!


III. Probe Mitglieder haben sich mit Fragen und Problemen an die für sie zuständigen Nayemnik (Vollwertige Mitglieder) oder Instruktor (Ausbilder)   zu wenden.



§10 Bestand. 


I. Alle Mitglieder der Organisazija müssen über  einen eigenen Waffen und Munitionsvorrat verfügen. 


II. Die Vorräte werden vom Pomoshchnik (Rang 10er) bestimmt, verwaltet und kontrolliert. 


III. Verfügt ein Mitglied nach einer  Kontrolle nicht den Mindestbestand ,werden Sanktionen  verhängt.

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